Dach vermieten für Solaranlage
Dach vermieten für Solaranlage / ©bilanol.i.ua/depositphotos.com


Sie wohnen in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein und ihnen stehen große Flächen – Dachflächen von Gebäuden oder freie Felder – zur Verfügung und nutzen Sie diese nicht selbst, eignen sich diese zur Dachflächenvermietung. Entgegen der häufigen Annahme erstreckt sich die Dachflächenvermietung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen durch Dritte nicht nur auf gewerblich genutzte Flächen. Auch privaten Hauseigentümern –  Ein- oder Zweifamilienhäusern – ist die Möglichkeit gegeben mit der Dachfläche ihres Eigenheims zusätzliche Mieteinnahmen zu generieren. Allerdings müssen dazu einige Kriterien erfüllt sein.

Die Dachflächenvermietung für Photovoltaik-Anlagen

Wir wissen: Überschüssige Freiflächen sind gefragt wie nie zuvor.

Sie möchten nicht selbst auf Ihrer frei verfügbaren Fläche eine Photovoltaik-Anlage errichten, sich aber denn noch an der umweltfreundlichen Stromerzeugung beteiligen? Dann können Sie Ihre Freifläche unseren Investoren zur Nutzung und Errichtung einer Solaranlage zur Verfügung stellen.

Erfüllt Ihre freie Fläche alle notwendigen Kriterien zur Errichtung einer Solaranlage bzw. Photovoltaik-Anlage, errichten wir auf Ihrer angemieteten Dachfläche oder Freifläche die Photovoltaik-Anlage.

Wir sind für die Errichtung selbst sowie für die Wartung, die Funktionalität sowie Pflege dieser Anlage verantwortlich. Ihnen, als Vermieter oder Verpächter, entstehen keinerlei Kosten.

Für die Vermietung oder Verpachtung der Fläche an uns erhalten Sie im Gegenzug monatlich oder jährlich eine vereinbarte Pacht- oder Mietszins.

Kann ich mein Dach vermieten?

Sie sollten allerdings wissen, dass nicht jede Dachfläche oder jede freie Fläche zur Vermietung für Photovoltaikanlagen geeignet ist. Die von Ihnen zu vermietende Dachfläche muss neu errichtet oder bereits saniert sein. In jedem Fall muss Ihre zur Verfügung gestellte Dachfläche in einem einwandfreien Zustand sein. Es dürfen sich weder Bäume noch sonstige schattenwerfenden Objekte in der unmittelbaren Umgebung Ihrer Dachfläche befinden. Ideal zur Vermietung oder Verpachtung erweisen sich Dächer mit südlicher Ausrichtung.

Tipp: Sollten Sie Ihr Dach sanieren müssen, sprechen Sie uns an! Wir übernehmen die kompletten Kosten für eine zeitgemäße Dachsanierung, wenn wir dafür Ihr Dach für unsere Photovoltaikanlagen nutzen können.

Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Dachvermietung bestimmt sich aus der langjährigen Erzielung von Erträgen. Da Sie als Eigentümer kein Eigenkapital benötigen und keinerlei eigene Investition tätigen müssen, können Sie von der Rendite der Photovoltaikanlage langfristig als Vermieter oder Verpächter profitieren.

Kostenlose Beratung

Mobil 0162  192 2700
Festnetz 0351 27 587 569
Mail: [email protected]

Rufen Sie einfach an oder schreiben uns. Sie erreichen uns täglich.
www.dachvermieten.netwww.solaranlagen-abc.de

Pachvertrag für Dachfläche

Das Geschäftsverhältnis wird durch einen Pachtvertrag geregelt. Wir hätten Anspruch auf mögliche Förderungen zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage auf Ihrer Dachfläche. Zudem erhalten wir die aktuell gültige Einspeisevergütung, durch die Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des ansässigen Netzbetreibers. Sie erhalten im Gegenzug von uns – dem Investor – die vereinbarte Miete oder Pacht.

Die Höhe der Pacht für Ihre Dachfläche oder Freifläche wird individuell bestimmt. Sie liegt im Durchschnitt bei circa 40 bis 80 Euro jährlich pro Quadratmeter Dachfläche.  Je nach Vereinbarung kann die Pachtzahlung jährlich erfolgen oder monatlich bestimmt werden. Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit einen gewissen Prozentsatz von der jährlich erwirtschafteten Gesamtleistung als Pachtzins festzusetzen. Der prozentuale Vergütungssatz liegt hier bei circa 3 Prozent für Dachanlagen und etwa 1,5 Prozent für Freianlagen. Diese ergeben sich prozentual aus den Einnahmen der generierten Einspeisevergütung als Pachtzins.

Grundbucheintrag für Solaranlagen auf dem Dach notwendig

Bitte bedenken Sie, dass eine Eintragung ins Grundbuch zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach notwendig ist.

Auch das Verpachten Ihrer vorhandenen Freifläche ist ein lukratives Geschäftsfeld. Die Dauer der Anmietung oder Pacht beträgt durch uns in der Regel zwischen 25 und 30 Jahren. Durch die Generierung fixer Pachteinnahmen verschaffen Sie sich eine zusätzliche und zudem sichere Ertragsquelle. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Als Verpächter von freien Anlagen werden Sie zumeist prozentual an den Erlösen der Stromgewinnung beteiligt.

Die Globaleinstrahlungskarte des Deutschen Wetterdienstes ermittelt zunehmend genau die Wirtschaftlichkeit Ihres Objekts.

Läuft der Pachtvertrag aus, haben Sie die Möglichkeit als „Solarkraftwerksbetreiber“ die Anlage auf eigene Kosten weiter zu betreiben. Dazu übernehmen Sie die ehemalige Pachtanlage zu einem vorher festgelegten Preis. Alternativ wird Ihr Investor die Anlage rückstandslos zurückbauen. Der Rückbau erfolgt unentgeltlich und für Sie ohne Aufwand.

Sichern Sie sich konstante Einnahmen für bis zu 25 Jahre für Ihre Flächenverpachtung.

Voraussetzungen zur Verpachtung von Großflächen für Photovoltaikanlagen

Die Voraussetzungen für Flachdächer:

  • Statik-Prüfung muss positiv verlaufen
  • Keine Verschattung der Anlage
  • Keine Sanierungsbedürftigkeit für die nächsten 20 Jahre
  • Dienstbarkeit – erstrangig – sollte vorhanden sein
  • Flachdächer sollten mindestens 3.000 Quadratmeter umfassen

Die Voraussetzungen für Schräg-/ Sheddächer

  • Keine Verschattung der Anlage
  • Keine Sanierungsbedürftigkeit für die nächsten 20 Jahre
  • Dienstbarkeit – erstrangig – sollte vorhanden sein
  • Flachdächer sollte mindestens 600 Quadratmeter umfassen
  • Ausrichtung in Richtung Süden/ Südost/ Südwest
  • Neigung zwischen 15 bis 45 Grad ist ideal

Die Voraussetzungen für Freiflächen

  • Bauvoranfrage-Bescheid von Stadtverwaltung oder Gemeinde positiv
  • Keine Verschattung der Anlage
  • Dienstbarkeit – erstrangig – sollte vorhanden sein
  • Freifläche sollte mindestens 7 ha umfassen
  • Neigung maximal 10 Grad Süd
  • Konversionsfläche ehemaliger landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung
  • Einspeisepunkt maximal 0,5 Kilometer von der Anlage entfernt

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Aktualisierung am 28.03.2024 / Affiliate Links / Bilder Amazon Product Advertising API

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